Städteplanung

Wir entwickeln für Kommunen, Bauträger und Investoren neue Stadtgebiete oder strukturieren bestehende Flächen um. Darüber hinaus erarbeiten wir die erforderlichen städtebaulichen Studien und konzipieren

  • Bebauungspläne (B-Plan)

  • Vorhaben- und Erschließungspläne (V&E-Plan)

  • Landschaftspläne

  • Umweltberichte nach § 2a BauGB

  • Landschaftsplanerische Fachbeiträge

  • Grünordnungspläne

Unser Team unterstützt Sie im gesamten Verfahrensablauf bis zum Satzungsbeschluss.

Städteplanung Wiesbaden – Plan D

Aufstellung von Bebauungsplänen

Wir erarbeiten für Kommunen Bebauungspläne für Einzelobjekte und komplette Stadtgebiete. Wir erstellen für Sie die Grundsatzentwürfe und erarbeiten die erforderlichen textlichen Festsetzungen. Wir unterstützen Sie im gesamten Verfahrensablauf und verfügen über vielfältige Erfahrungen im Bereich der Bürgerbeteiligung.

Vorhabenbezogene Bebauungspläne (V&E Plan)

Es ist zwischenzeitlich die Regel geworden, dass für neue Wohn-/Gewerbegebiete nicht mehr die Kommune einen Bebauungsplan aufstellt, sondern diese Leistung mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB auf den Investor delegiert wird.

Der Investor muss sich somit nicht mehr nur noch um das Baurecht für sein Einzelvorhaben kümmern, sondern er muss auch das gesamte Verfahren der Bauleitplanung für die Kommune bearbeiten. Zwar bleibt die zuständige Kommune Herr des Verfahrens, doch die Erarbeitung sämtlicher Verfahrensunterlagen liegt im Zweifel auf der Seite des Investors. Wir übernehmen für Sie das gesamte Verfahren und Tragen Sorge dafür, dass Ihr Projekt entstehen kann. Durch die vielfältigen Erfahrungen bei der Aufstellung von V&E-Plänen bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, garantieren wir Ihnen ein schnelles und zielgerichtetes Arbeiten.

Landschafts- und Begrünungspläne

Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen ist in der Regel die Aufstellung von Fachplänen und Fachgutachten erforderlich.

Hierzu zählen insbesondere die Aufstellung von Umweltberichten gem. § 2a BauGB und landschaftsplanerischen Fachbeiträgen.

Wir führen für Sie die landschafsplanerische Analyse des Bestandes durch, bewerten den Planzustand und erarbeiten die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen.

Weitere Leistungen